Erstattung der Kosten für die Anschaffung eines Hörgeräts

Um einen finanziellen Zuschuss für den Kauf eines Hörgeräts zu erhalten, müssen einfache Schritte befolgt werden:

Er führt einen Hörtest durch, um festzustellen, ob eine Hörminderung vorliegt.

Wird eine Hörminderung festgestellt, füllt der Hörgeräteakustiker einen Antrag auf einen Beitrag an die Anschaffung eines Hörgeräts aus und leitet ihn an die Geschäftsstelle der AI AVS, SUVA oder AMF weiter.

Der Patient kann sich dann einer Reihe von Untersuchungen bei einem mit dem Hörgeräte-Spezialisten vereinbarten HNO-Arzt unterziehen. Der HNO-Arzt als Experte der KI- oder AVS-Stelle erstellt, nachdem er die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen gesehen hat, ein erstes Gutachten, in dem auch die Höhe der finanziellen Beteiligung der Versicherung festgelegt wird.

Nach Erhalt des Erstgutachtens beruft der Hörgeräteakustiker den Patienten zur Auswahl des Hörgeräts und zur anschließenden Anpassung und Probezeit ein.

Nach Abschluss der Anpassung sucht der Patient ein letztes Mal den HNO-Arzt auf, um den prothetischen Nutzen festzustellen und die bei der zuständigen Stelle angelegte Akte zu schließen.

Anschließend wird dem Patienten die Rechnung für das Hörgerät zugeschickt.

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